Anwaltswerbung: Buchseite „Dürfen Anwälte Werbung machen?“ mit dem Wortlaut von § 43b BRAO

Dürfen Anwälte Werbung machen? Das Werberecht für Kanzleien – und was 2026 wirklich erlaubt ist

„Man darf nicht marktschreierisch sein
– aber man muss im Jahr 2026 nicht mehr unsichtbar bleiben.“

„Man darf nicht marktschreierisch sein – aber man muss im Jahr 2026 nicht mehr unsichtbar bleiben.“

— Moritz Scheidl, Geschäftsführer, AdvoArmy

Werberecht für Anwälte: Hand blättert in einem Gesetzbuch mit Registerlaschen, daneben eine Brille

„Da kann man fachlich der
Beste sein – wenn es niemand
mitbekommt, bleiben die
Mandate Zufall.

Sichtbarkeit ist kein Selbstzweck, sie ist die Voraussetzung dafür, dass Qualität überhaupt gefunden wird.“

— Moritz Scheidl, Geschäftsführer, AdvoArmy

„Da kann man fachlich der Beste sein – wenn es niemand
mitbekommt, bleiben die Mandate Zufall.

Sichtbarkeit ist kein Selbstzweck, sie ist die Voraussetzung dafür,
dass Qualität überhaupt gefunden wird.“

— Moritz Scheidl, Geschäftsführer, AdvoArmy

„Wir versprechen keiner Kanzlei, jeden Prozess zu gewinnen – solche Versprechen wären genau die Werbung, die verboten ist. Aber wer gut arbeitet und sichtbar wird, kommt in einen Kreislauf:

gute Arbeit, gute Bewertungen, mehr Sichtbarkeit, mehr Mandate. Den Anfang macht die Sichtbarkeit.“

— Moritz Scheidl, Geschäftsführer, AdvoArmy

Anwaltswerbung planen: Hand macht Notizen auf einem Block am Schreibtisch

„Einem Anwalt, den man nicht seriös vermarktet, schadet man. Vertrauen ist die Währung – erst in der Sichtbarkeit, dann im Mandat.

Genau deshalb bleiben wir bei jeder Kampagne im Rahmen des Berufsrechts: nicht, weil wir müssen, sondern weil alles andere dem Mandanten und der Kanzlei schadet.“

— Moritz Scheidl, Geschäftsführer, AdvoArmy

Anwaltswerbung: Zwei Rechtsanwälte im Beratungsgespräch am Besprechungstisch einer Kanzlei
Anwaltswerbung: Zwei Anwälte im Anzug im Gespräch in einem hellen Kanzleiflur