Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdvoArmy
Stand: 24.09.2026
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die AdvoArmy ist eine Agenturmarke der brandarmy GmbH & Co. KG. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der brandarmy GmbH & Co. KG.
(2) Diese AGB gelten für unsere Dienstleistungen gegenüber Ihnen als unseren Kund:innen und uns, der brandarmy GmbH & Co. KG. Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwält:innen und Notariate. Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.
(3) Verwenden Sie entgegenstehende oder ergänzende AGB, widersprechen wir deren Geltung hiermit. Ihre AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(4) Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich zwischen uns in Textform vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die von uns angebotenen Werke und Dienstleistungen, hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites
- Webdesign (UI/UX), Struktur- und Navigationskonzepte
- Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Website-Texten
- Strategische Content-Konzeption für Websites
- Technische Umsetzung und Programmierung von Websites (Frontend und Backend)
- Implementierung von Content-Management-Systemen (CMS)
- Suchmaschinenoptimierung (SEO), insbesondere Onpage-Optimierung
- SEO-konforme Erstellung und Optimierung von Texten für Websites
- Local-SEO-Maßnahmen
- Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme (Generative Engine Optimization, GEO)
- Erstellung und Optimierung von Inhalten für Google-Unternehmensprofile
- Suchmaschinenwerbung (Google Ads) und Performance Marketing
- Social Media Management, Konzeption und Werbemaßnahmen
- Campaigning auf Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube, TikTok)
- Recruiting-Kampagnen und Gestaltung von Karrierebereichen
- Foto- und Videoproduktion
- Design, Corporate Identity und Printmedien
- Unterstützung beim Bewertungs- und Reputationsmanagement
- Strategieberatung sowie Beratung zum Einsatz von KI im Kanzleialltag
- Prozessoptimierung und Anfragenmanagement
- Erstellung von Reportings
- Erstellung und Entwicklung sonstiger digitaler Kampagnen, Kommunikationsmittel und Online-Werbemaßnahmen
- Durchführung von und Teilnahme an Workshops
- Sonstige Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Videos, Flyer, Events, Pressemitteilungen)
Die wesentlichen Merkmale der Ihnen angebotenen Dienstleistungen entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
(2) Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen und bieten keine Rechtsberatung an, insbesondere nicht zum Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Medien- und Datenschutzrecht. Im Bedarfsfall holen Sie externen Rechtsrat ein. Schutzrechtsanmeldungen nehmen wir für Sie nicht vor.
(3) Die berufsrechtliche Zulässigkeit der Außendarstellung und Werbung Ihrer Kanzlei oder Ihres Notariats liegt in Ihrer Verantwortung. Das betrifft insbesondere die Vorgaben der BRAO, der BORA, der Fachanwaltsordnung und der Berufsordnungen für Notar:innen sowie das UWG. Wir berücksichtigen diese Vorgaben nach bestem Wissen bei der Gestaltung. Die abschließende Prüfung und Freigabe erfolgt durch Sie.
(4) Beim Bewertungsmanagement unterstützen wir Sie beim Aufbau echter Bewertungen, beim Monitoring und bei der Beantwortung von Bewertungen. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Plattformbetreibern oder Dritten ist nicht Gegenstand unserer Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Kontaktaufnahme und Angebot:
Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch, schildern Ihr Anliegen und besprechen es gegebenenfalls mit uns. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir Ihnen ein individuelles, auf Sie abgestimmtes Angebot. Dieses Angebot ist für uns verbindlich (Angebot im Sinne des § 145 BGB).
(2) Auftragsbestätigung und kaufmännisches Bestätigungsschreiben:
a) Beauftragen Sie uns auf Grundlage unseres Angebots, kommt der Vertrag zustande. Wir übersenden Ihnen dann eine Auftragsbestätigung. Sie ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und dokumentiert den Inhalt des zwischen uns geschlossenen Vertrags.
b) Ändern Sie nach unserem Angebot den Auftragsumfang, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung mit den Änderungen. Damit nehmen wir Ihr Gegenangebot an, und der Vertrag kommt in diesem Moment zustande.
c) Bitte beachten Sie: Widersprechen Sie dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, gilt Ihr Schweigen nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens als Zustimmung.
§ 4 Vereinbarte Leistungen und Ablauf der Zusammenarbeit
(1) Vereinbarte Leistung:
Die vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen uns. Seinen Inhalt finden Sie in der Auftragsbestätigung.
(2) Arbeitszeiten:
Wir erbringen die Leistungen während der üblichen werktäglichen Bürozeiten.
(3) Besprechungsprotokolle:
Koordinieren wir die Zusammenarbeit durch Besprechungen, fertigen wir Besprechungsprotokolle an und senden sie Ihnen in Textform per E-Mail zu.
(4) Fertigstellungstermine:
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen innerhalb der jeweils vereinbarten Frist. Verzögert sich die Erstellung, weisen wir Sie möglichst frühzeitig darauf hin. Halten wir Termine nicht ein, ist dies unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch Sie beruht.
(5) Beratungs- und Optimierungsleistungen:
Sind Beratungs- und Optimierungsleistungen Gegenstand des Vertrags, beraten wir Sie, nachdem Sie Ihre Optimierungswünsche oder Ihren Beratungsbedarf ausführlich geschildert haben. Das Ergebnis fassen wir in einem Besprechungsprotokoll zusammen. Die empfohlenen Lösungen zeigen nach bestem Wissen und Gewissen Möglichkeiten zur Optimierung auf. Sie enthalten ausdrücklich keine Garantie, dass eine Optimierung im aufgezeigten Umfang tatsächlich erreicht wird.
(6) Kampagnen und digitale Werbemittel:
Ist die Erstellung von Kampagnen, digitalen Werbemitteln, Social-Media-Profilen oder Ähnlichem Gegenstand des Vertrags, gestalten wir diese nach Ihren Vorgaben und Wünschen. Maßgeblich ist, was wir besprochen und im Besprechungsprotokoll festgehalten haben oder was Sie uns in Textform mitgeteilt haben.
(7) Konzeptionserstellung und Anzahl der Konzeptvorschläge:
a) Ist vereinbart, dass wir zunächst ein Konzept erarbeiten, entwerfen wir dieses für das konkret beauftragte Projekt aus dem Angebot. Sie gestehen uns grundsätzlich Gestaltungsfreiheit zu. Das gilt nicht, soweit Sie im Vorfeld des Angebots bindende Vorgaben in Textform oder im Rahmen einer Besprechung erteilt haben, die im Besprechungsprotokoll festgehalten sind.
b) Die Anzahl der vorzulegenden Vorschläge bestimmt der individuelle Vertrag. Sind mehrere Konzeptvorschläge vereinbart, müssen wir keine weiteren unterbreiten, wenn Sie bereits einem Vorschlag in Textform zugestimmt haben. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl geben Sie einen ausgewählten Vorschlag innerhalb von sieben Tagen in Textform frei oder äußern Ihre Änderungswünsche möglichst präzise.
c) Erfolgt keine Freigabe und lehnen Sie auch keine bestimmten Merkmale der Konzeptvorschläge ab, können wir nach Ablauf der Frist wahlweise auf Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung des Werks fortfahren oder den Vertrag kündigen.
d) Lehnen Sie einen freigegebenen Vorschlag mehr als dreimal ab, obwohl wir ihn jeweils wesentlich und Ihren Wünschen entsprechend geändert haben, können wir den Vertrag beenden und für die Konzeptentwicklungsphase eine angemessene anteilige Vergütung verlangen. Nach endgültiger Freigabe eines Konzeptvorschlags erstellen wir auf dessen Grundlage das Werk im vertraglich vereinbarten Umfang.
(8) Nachträgliche Vertragserweiterung:
Änderungen, die den Vertragsinhalt ändern oder das Budget des ursprünglichen Angebots überschreiten, halten wir in Besprechungsprotokollen fest und übermitteln sie Ihnen. Soweit sich der ursprüngliche Vertrag dadurch ändert, machen wir dies im Protokoll kenntlich und bestätigen Ihnen den geänderten Auftrag mit einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, müssen Sie diesem Bestätigungsschreiben binnen drei Werktagen widersprechen.
(9) Einsatz von KI-Werkzeugen:
Wir setzen bei der Leistungserbringung auch KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa für Recherche, Textentwürfe oder Bildbearbeitung. Sämtliche Ergebnisse werden von uns redaktionell geprüft und bearbeitet. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen aus Ihrem Verantwortungsbereich geben wir nur in datenschutzkonforme Systeme ein. Bitte beachten Sie: An Inhalten, die überwiegend automatisiert erzeugt wurden, entsteht möglicherweise kein urheberrechtlicher Schutz.
§ 5 Dienstleistungen Dritter
(1) Ist es für die Durchführung des Vertrags notwendig, weitere Dienstleister hinzuzuziehen, kommt der Vertrag im Zweifel direkt zwischen dem Dritten und Ihnen zustande. Auch die Rechnungsstellung erfolgt dann in der Regel direkt durch den externen Auftragnehmer, selbst wenn der Vertrag auf unsere Empfehlung zustande kommt.
(2) Nutzen wir in Ihrem Auftrag Dienstleistungen Dritter, berechnen wir Ihnen diese in unserer Rechnung zuzüglich 15 % auf den Nettobetrag.
(3) Werbebudgets für Plattformen wie Google, Meta, LinkedIn oder TikTok sind nicht in unserer Vergütung enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie werden entweder direkt von Ihnen an den Plattformbetreiber gezahlt oder von uns nach Absatz 2 weiterberechnet.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Urheber- und Nutzungsrechte an den von uns erstellten Werken und ihren Teilelementen liegen grundsätzlich bei uns.
(2) Wir räumen Ihnen Nutzungsrechte an den gelieferten Materialien in dem Umfang ein, der in unserem Angebot beschrieben ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt in der Regel im Rahmen einer im konkreten Angebot vereinbarten Lizenz.
(3) Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt, gilt als Auffangregelung: Sie erhalten an sämtlichen von uns gelieferten Werken im Zweifel einfache, räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die Dauer von höchstens drei Monaten ab Zahlungseingang bei uns.
(4) Die Nutzungsrechtsübertragung gilt auch für Unternehmen, die mit Ihnen gesellschaftsrechtlich verbunden sind. Sie dürfen Unternehmen, an denen Sie beteiligt sind oder die an Ihnen beteiligt sind, Unterlizenzen im Rahmen der vereinbarten Lizenz einräumen. In diesem Fall informieren Sie uns darüber.
(5) Wir haben grundsätzlich das Recht, als Urheber genannt zu werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(6) Wir liefern Material frei von Rechten Dritter oder mit ausreichenden Nutzungsrechten für den vereinbarten Verwendungszweck. Nach unserer Wahl erwerben wir die Nutzungsrechte oder Sie erwerben sie direkt.
(7) Sie erwerben die für die Ausführung Ihres Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von Dritten und teilen uns den Lizenzumfang mit, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen oder wenn es notwendig ist.
(8) Wir haften nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG. Von solchen Ansprüchen stellen Sie uns auf erstes Anfordern frei.
§ 7 Vertraulichkeit, Berufsgeheimnis und Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts. Unsere Mitarbeiter:innen haben wir zur Vertraulichkeit, IT-Sicherheit und zum Datenschutz verpflichtet. Soweit wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
(2) Wir bewahren über alle Informationen, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie bekannt werden, auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen.
(3) Erhalten wir bei unserer Tätigkeit Kenntnis von Informationen, die Ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir wirken als mitwirkende Person im Sinne von § 43e BRAO und § 203 Abs. 3 StGB mit. Wir verschaffen uns nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Auf Ihren Wunsch geben wir eine gesonderte Verpflichtungserklärung in Textform ab.
(4) Verlangen Sie es ausdrücklich, löschen wir nach Vertragsende alle Informationen und Inhalte, die Sie uns in elektronischer Form zur Verfügung gestellt haben. Auf vorheriges Verlangen erhalten Sie zuvor eine Kopie der bezeichneten Informationen oder Inhalte. Informationen und Inhalte in verkörperter Form geben wir an Sie heraus oder vernichten sie auf Ihr Verlangen oder bei Nichtannahme.
(5) Ebenso behandeln Sie die von uns erhaltenen Unterlagen vertraulich, auch nach Vertragsende oder Ende der Zusammenarbeit. Das betrifft insbesondere Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, soweit sie nicht offenkundig sind. Diese Vereinbarung hat keine Auswirkung auf etwaige Lizenzen.
§ 8 Mitwirkungspflichten der Kund:innen
(1) Sie stellen uns die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen fristgemäß zur Verfügung. Was wir bis wann benötigen, ergibt sich aus den Besprechungsprotokollen, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, räumen Sie uns Zugänge ein, etwa zu Website, Hosting, Google Search Console, Google Ads, Google-Unternehmensprofil und Social-Media-Konten.
(3) Sie prüfen die von uns erstellten Inhalte vor Veröffentlichung auf fachliche und berufsrechtliche Richtigkeit und geben sie in Textform frei.
§ 9 Vergütung
(1) Die Preise bzw. das Budget ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Unsere Vergütung erfolgt auf Basis des anfallenden Zeit- und Materialaufwands, zuzüglich gegebenenfalls Auslagen, Spesen und Reisekosten.
a) Stundenaufwand:
Unser Stundensatz ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und steht in der Auftragsbestätigung. Wir berechnen die tatsächlich benötigte Zeit je angefangene Viertelstunde.
b) Pauschalhonorar:
Haben wir ein Pauschalhonorar vereinbart, ergibt sich dieses ebenfalls aus dem Vertrag und ist in der Auftragsbestätigung dokumentiert.
c) Reisekosten:
Erbringen wir Leistungen in Ihrem Auftrag nicht an unserem Agentursitz, berechnen wir Reisekosten, und zwar:
- Bahnreisen: Kosten der Deutschen Bahn, 1. Klasse mit Sitzplatzreservierung
- Flüge: Economy Class
- Taxitransfer vom und zum Bahnhof oder Flughafen
- Fahrten mit dem Pkw: 35 Cent pro Kilometer
Ist eine An- oder Abreise am selben Tag nicht möglich, berechnen wir die tatsächlichen Übernachtungskosten bis maximal 130 Euro pro Person und Nacht sowie die tatsächlichen Spesen bis maximal 40 Euro pro Person und Tag.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt:
- bei der Erstellung von Werken nach der Abnahme bzw. Vollendung,
- bei Dienstleistungen grundsätzlich nach Abschluss des Projekts. Dauert ein Projekt länger als einen Monat, stellen wir zum Ende eines Kalendermonats eine Rechnung über die in diesem Monat erbrachten Leistungen.
(4) Bei vertragsgemäßer Leistung können wir Abschlagszahlungen in angemessener Höhe verlangen und Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abrechnen. Liegen besondere Gründe vor, etwa eine Insolvenzbekanntmachung oder verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit, können wir Vorkasse verlangen.
(5) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns geschlossenen Vertrag und richtet sich nach der Dauer Ihres Projekts gemäß Auftragsbestätigung. Bei vereinbarten Dienstleistungen ist eine ordentliche Kündigung durch uns während der Vertragsdauer ausgeschlossen.
(2) Sie können den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund kündigen, im Falle eines zu erstellenden Werks auch vor dessen Fertigstellung nach § 648 BGB. Unser Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt. Abgezogen werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für Sie vorgesehenen Kapazitäten.
(3) Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils außerordentlich beenden. Das gilt insbesondere, wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen oder wenn Sie fällige Abschlagszahlungen nicht leisten. Die Beendigung setzt eine vorherige Abmahnung mit Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei bereits abgelehnt worden.
§ 11 Abnahme
Ist ein von uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrags, gilt Folgendes:
(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung sind Sie innerhalb von sieben Werktagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen erklären Sie uns innerhalb dieser Frist in Textform und führen sie detailliert aus. Wegen unwesentlicher Mängel können Sie die Abnahme nicht verweigern. Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn Sie die Abnahme nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Beanstandungen von Eigenschaften, die auf den vertraglichen Spezifikationen oder einem freigegebenen Konzept beruhen, sind ausgeschlossen.
(2) Ist die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlossen, tritt an ihre Stelle die Vollendung des Werks.
(3) Wir können Ihnen jederzeit Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorlegen. Sie müssen die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form beurteilt werden kann und den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können Sie später nicht mehr ablehnen oder ändern lassen. Das gilt nicht für Umstände, die Sie bei der Teilabnahme noch nicht kennen konnten.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist ein von uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrags, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 BGB, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Nacherfüllung verlangen. Scheitert die Nacherfüllung, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder bei Selbstvornahme Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen.
(2) Verlangen Sie Nacherfüllung, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuerstellung eines mangelfreien Werks.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bezüglich eines von uns erstellten Werks beträgt ein Jahr ab Abnahme. Ist die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlossen, beginnt die Frist mit der Vollendung.
(4) Nicht als Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten technische Daten, Werbeaussagen, Spezifikationen und Leistungsangaben in allgemeinen öffentlichen Äußerungen.
(5) Es ist kein Mangel, wenn eine für Suchmaschinen oder KI-gestützte Suchsysteme optimierte Website einen bestimmten Rang nicht oder nicht für eine bestimmte Dauer einnimmt. Dasselbe gilt, wenn die Website in Antworten von KI-Systemen wie ChatGPT, Google AI Overviews, Gemini, Claude oder Perplexity nicht oder nicht dauerhaft genannt wird. Suchmaschinen und KI-Systeme verändern ihre Technik und Bewertungslogik ständig. Eine Garantie für einen bestimmten Rang, für Seite eins der Suchergebnisse, für die Nennung in KI-Antworten oder für eine bestimmte Anzahl an Anfragen oder Mandaten geben wir nicht.
(6) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten),
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(7) Verletzen wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Kardinalpflichten leicht fahrlässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(8) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.
(9) Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen, insbesondere Film- und Bildmaterial, nicht rechtswidrig in Rechte Dritter eingreifen. Wir prüfen das von Ihnen zur Verfügung gestellte Material und die von Ihnen gewünschten Links auf Internetauftritte Dritter nicht wettbewerbs-, urheber-, marken- oder berufsrechtlich. Die rechtliche Unbedenklichkeit dieser Materialien zu prüfen, obliegt allein Ihnen.
(10) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht, Berufsrecht, Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten sowie ähnliche Verstöße, die auf unserer Konzeption beruhen, haften wir nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung des Werks durch uns entstanden sind und auf von uns eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem von Ihnen verfolgten Geschäftsmodell innewohnen, und für Inhalte, die Sie nach § 8 Abs. 3 freigegeben haben, haften wir nicht.
(11) Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Sie ersetzen uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaige weitere Aufwendungen und Schäden, sofern wir unserer Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falls genügt haben.
§ 13 Referenz und Werbung mit Arbeitsergebnissen
(1) Wir dürfen die für Sie erstellten Werke, Abbildungen davon und die für Sie erbrachten Dienstleistungen auch nach Vertragsende zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie verweisen. Das gilt für unsere Website, unsere Social-Media-Auftritte und andere Werbemittel. Zu diesem Zweck dürfen wir auch Vervielfältigungen herstellen und zur Eigenwerbung nutzen. Kennzahlen zu Ihrer Kanzlei, etwa zur Zahl der Anfragen oder zur Entwicklung der Sichtbarkeit, veröffentlichen wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung in Textform.
(2) Informationen, die Ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, insbesondere Mandatsdaten, sind von der Referenznutzung stets ausgenommen.
(3) Sie können der Nutzung nach Absatz 1 widersprechen, wenn Sie ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse haben.
(4) Sie dulden auf den Internetseiten, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind, einen Hinweis auf die AdvoArmy bzw. brandarmy in angemessenem Umfang. Dieser Hinweis kann mit einem Link auf unsere Website verbunden werden. Sie versichern, dass Sie von den an den Inhalten beteiligten Urheber:innen zur Einräumung dieser Nutzungsrechte berechtigt bzw. ermächtigt wurden.
§ 14 Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in München.
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in München. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Ihren Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder Ihr Sitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder gesetzlichen Regelungen widersprechen, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.